Alles über Naturstein.



Derartige Farb-, Dekorunterschiede können von den Architekten bewusst eingesetzt werden, um den Charakter des Natursteins hervorzuheben.

Da durch Nuancen von Farbtonabweichungen oder im Dekor die technischen Eigenschaften der Natursteine nicht betroffen werden, sind nach VOB DIN 18332 Ziffer 2.1.4 Farb- und Dekorschwankungen ausdrücklich zulässig.

Die Bemusterung sollte dies berücksichtigen und es sollte versucht werden, die mögliche „Bandbreite" durch zwei oder mehrere Musterplatten einzugabeln. Danach kann der Bauherr oder Architekt seine Entscheidung treffen.